Brexit: Was ändert sich für dich als Dropshipper?

Interviewausschnitt der Geschäftsführerin Jasmin Hoffmann und dem Steuerberater Kevin Jalowi-Kowar:


Jasmin Hoffmann: Aufgrund des Brexits, sind Rechnungen in UK ja ab sofort mit 0 % Umsatzsteuer auszuweisen, oder? Denn grundsätzlich liegt ja die Umsatzsteuer des Warenempfängers zugrunde, aber da UK nicht mehr Teil der EU ist, müssten es 0 % sein, oder?


Kevin Jalowi-Kowar: Du meinst wahrscheinlich die Lieferung aus der EU nach Großbritannien.(unabhängig ob Spanien oder Deutschland). Die Frage ist so pauschal leider nicht zu beantworten. Liegt ein Langstreckengeschäft vor, kommt es auf die Lieferbedingungen an.


Zum Beispiel: Deutscher Online-Shop verkauft aus dem Lager in Italien Ware nach UK. Die Lieferbedingungen sind unverzollt und unversteuert, d.h. der Kunde muss die Ware beim Zoll abholen. Die Ware wird nach dem Kauf direkt abgefertigt und von dem Fulfillment Dienstleister in Italien direkt an den Kunden in UK versandt.


Es liegt ein Reihengeschäft vor (§ 3 Abs. 6a UStG). Die Lieferung vom Fulfillment Dienstleister – Online-Shop ist die bewegte Lieferung lt. Fiktion (auch ohne Warenbewegung nach Deutschland) mit allen Konsequenzen. Daher muss der Italiener keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung an den Online-Shop ausweisen (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Der Online-Shop allerdings liefert an den Privatkunden in UK. Die zweite Lieferung ist aus der gesetzlichen Fiktion heraus eine unbewegte Lieferung. Daher gilt hier, nach deutschem Recht § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 2 UStG. Die Lieferung (Ware) ist dort steuerbar und steuerpflichtig, wo die Lieferung endet = in dem Fall also UK. Die Rechnung darf daher NICHT mit deutscher Umsatzsteuer gestellt werden, sondern (wahrscheinlich) mit britischer USt + Registrierung in UK. Je nachdem wie die Briten das Umsatzsteuergesetz ändern werden. Nach meinem Kenntnisstand steht das hier noch nicht wirklich fest. Ich habe dazu bereits eine Anfrage bei der Außenhandelskammer laufen. Ich werde euch und eure Community auf dem Laufenden halten.


Interviewpartner:

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Kevin Jalowi-Kowar, M.A. (Taxation)

Steuerberater


Nordplatz 2

04105 Leipzig

+49 341 24728073

www.jk-steuer.de


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28 Juni 2021