Den richtigen Firmenname finden!

Ist die Wahl der Rechtsform abgeschlossen, ist es an der Zeit, den passenden Namen für dein Business zu wählen. Oftmals eine wichtige Entscheidung! Denn der Name dient zu Wiedererkennungszwecken, weckt Assoziationen und spiegelt das Leitmotiv deiner Firma wieder. Rechtlich gesehen dient deine Firmierung als der Name, unter dem du deine Geschäfte abwickelst und unter dem du klagen und verklagt werden kannst. Auch wenn du selbstständig bist oder eine GbR betreibst, kannst du eine firmenähnliche Geschäftsbezeichnung verwenden.

Zu deinem Firmennamen gehören dein kennzeichnender Firmenname und dein Firmenzusatz als Rechtsform. Diese erklären wir dir im Folgenden.


Der Firmenzusatz zur Rechtsform


Firmenzusätze, die die Rechtsform aufzeigen, müssen überall mit angebenden werden, d. h. zum Beispiel im Schriftverkehr, in E-Mails, im Impressum etc. Die Rechtsformen ergänzen den Firmennamen und sind stets hinter den Namen des Unternehmens zu setzen. Beispiele zu pflichtmäßig aufzuführenden Rechtsformen sind zum Beispiel die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die KG (Kommanditgesellschaft), die AG (Aktiengesellschaft) oder der e. K. (eingetragener Kaufmann).

Der kennzeichnende Firmenname


Der kennzeichnende Firmenname kann aus einer Wort- Bild, oder Wort/Bild-Marke bestehen. Bei der Namensfindung gilt es jedoch, einige Vorschriften und Gesetze zu beachten. Diese findest du im Handelsgesetzbuch (HGB), im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Markengesetz. Dort sind Firmengrundsätze wie die Firmenwahrheit, der Firmenklarheit und das Irreführungsverbot geregelt. So muss nach außen hin deutlich erkennbar sein, wer der Firmeninhaber ist und welche Form eines Unternehmens vorliegt. Es dürfen weder falsche Angaben über die Art und den Umfang des Betriebes gemacht werden, noch darf die Firmierung eine zu große Ähnlichkeit mit einem anderen Betrieb in unmittelbarer Nähe aufweisen. Du hast die Möglichkeit, deiner Firma einfach deinen Nachnamen zu geben, einen Sachnamen auszuwählen oder einen Phantasienamen zu kreieren. Auch Mischformen sind erlaubt.

Du hast die Wahl zwischen den folgenden Optionen:


  1. Personenfirma

    Du kannst dein Unternehmen als Personenfirma gründen, das heißt, du verwendest für den Firmennamen deinen Nachnamen. Es besteht keine Pflicht, den Vornamen zusätzlich mitzuführen. Das ist jedoch in manchen Fällen aufgrund der Unterscheidbarkeit ratsam.


  1. Sachfirma

    Eine sachliche Firmierung ist dann der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen deiner Firma und dem jeweiligen Unternehmensgegenstand vorhanden ist. Hier ist eine individuelle Kennzeichnung deiner Branche erforderlich, sowie Firmenbestandteile zur Erkennung der Marktstufe. Diese können zum Beispiel Begriffe sein wie „Fabrik“, „Hersteller“ oder „Industrie“. Auch Hinweise auf die Bedeutung und Größe des Unternehmens können gegeben werden, hier bieten sich Bezeichnungen an wie beispielsweise „Center“, „Palast“, „Zentrale“, „Hof“. o.ä.Wichtig: Wenn deine Firma Hinweise auf eine Spezialisierung enthält, muss diese besondere Leistung auch real gegeben sein. Wenn du zum Beispiel den Zusatz „Fachgeschäft oder Spezialgeschäft verwendest, muss auch eine spezialisierte Leistung des Fachs vorliegen und das Personal entsprechend geschult sein. Auch bei Bezeichnungen wie zum Beispiel „International“, „Euro“ oder „Inter“, die eine internationale Tätigkeit suggerieren, wird ein realer Bezug zu der gewählten Bezeichnung gefordert. Es dürfen anhand der sachlichen Firmierung keine fälschlichen Angaben suggeriert werden.


  1. Fantasiefirma

    Hier sind dir kaum Grenzen gesetzt, du kannst eine beliebige Kombination aus lateinischen Buchstaben kreieren. Ganz egal, ob sinnvoll oder nicht. Auch Zeichen, Punkte, Klammern und ein mathematisches Und-Zeichen sind zulässig. Die einzige Ausnahme: das @-Zeichen. Die Verwendung ist nur uneinheitlich gestattet, weshalb du besser auf die Nutzung verzichten solltest. Wer will schon später noch seinen Firmennamen aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten ändern müssen?


  1. Mischfirma

    Die Mischfirma ist eine beliebige Kombination aus Personen-, Sach- oder Fantasieelementen. Auch die Mischfirma muss eine Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft mitbringen und darf keine irreführenden Begriffe enthalten. Die Mischfirma ist sehr beliebt, da es möglich ist, sich durch kleine Abwandlungen im Namen vom Wettbewerb abzuheben.


Hast du noch Fragen zur Rechtsform deines Unternehmens? Dann sprich uns an. Wir beraten dich gern, welche der Rechtsformen für dich geeignet ist und helfen dir gern bei der passenden Namensfindung.

23 Juni 2021