Irreführung: 19% Mehrwertsteuer geschenkt!

Willst du deinen Kunden anlässlich von deiner Shoperöffnung, zu Weihnachten, Ostern oder anlässlich zu anderen Feierlichkeiten eine attraktive Rabattaktion bieten, die sich von den herkömmlichen Winter/Sommer-Sales abhebt? Dann versuch es doch mal mit der raffinierten „Mehrwertsteuer geschenkt“-Aktion, die deine Kunden garantiert aufhorchen lässt. Die Mehrwertsteuer in Deutschland liegt bei 19 Prozent, die ermäßigte Mehrwertsteuer beträgt 7 Prozent. Diese gilt für viele Lebensmittel und beispielsweise für Kunst oder Bücher.


Selbstverständlich darfst du nicht wirklich die Mehrwertsteuer weglassen, denn das ist natürlich rechtlich nicht zulässig. Du kannst deine Kunden jedoch trotzdem mit dem Mehrwertsteuer-Clou locken und musst außerdem weniger als die versprochenen 19 Prozent von deinem Ursprungspreis herunter nehmen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erfährst du im Folgenden.


Wie funktionieren „19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt“-Aktionen


Bei der „Mehrwertsteuer geschenkt“-Aktion erlässt du deinen Kunden einen Betrag in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer. Deine Kunden bekommen somit also durchaus einen satten Rabatt, allerdings liegt der nicht wirklich bei der realen Mehrwertsteuer und auch nicht wirklich in Höhe der Mehrwertsteuer. Denn du darfst deinen Kunden nicht die reale Mehrwertsteuer erlassen, da du sie per Gesetz auf den endgültigen Verkaufspreis aufschlagen musst. Der Käufer muss diese also bezahlen, ganz gleich, welche Rabattaktion gerade vorliegt.


So geht’s trotzdem: Du kannst deinen Kunden einen Rabatt in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer gewähren. Auf den daraus entstandenen Preis musst du allerdings dann wieder die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Das heißt, dein Rabatt bezieht sich auf den ursprünglichen Verkaufspreis, also den Bruttopreis inklusive der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wurde allerdings auf den Nettopreis addiert, was dazu führt, dass der reale prozentuale Rabatt niedriger ist als der Mehrwertsteuersatz.


Beispiel


Eines deiner Produkte hat einen Wert von 100 Euro. Es werden 19 Prozent Mehrwertsteuer addiert und daraus ergibt sich ein Verkaufspreis von 119 Euro. Diesen Betrag müssten deine Kunden eigentlich zahlen. Wenn du nun deine „Mehrwertsteuer geschenkt“-Aktion durchführst, sagst du zu deinen Kunden: „Ihr bekommt 19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt!“ Und erlässt ihnen 19 Euro. Bezogen auf den Nettopreis sparen diese dann 19 Prozent – bezogen auf den realen Verkaufspreis sind es aber eigentlich nur 16 Prozent. Deine Kunden sparen also weder die richtige Mehrwertsteuer, noch real 19 Prozent, sondern in Wirklichkeit einen Betrag in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer.


Dein Kunde spart also prozentual gesehen, immer etwas weniger, als er denkt – was für deinen Umsatz natürlich vorteilhaft ist. Für deine Kunden dagegen klingt „19 Prozent Mehrwertsteuer gespart“ sehr attraktiv – diese Aktion eignet sich deshalb bestens für eine besonders plakative Sonderaktion. Im Netz finden sich einige Rechner, bei denen du konkret ausrechnen kannst, wie hoch dein Preisnachlass bei deinen eigenen Preisen jeweils wirklich ist. So kannst du im Vorfeld bestimmen, ob dein Umsatz auch mit dieser Aktion noch rentabel für dich ist.

23 Juni 2021