Tipps für die Nutzung der Hotel- und Buchungsportale: Sehe ich tatsächlich alle Angebote mit den günstigsten Preisen?
Vergleichs- oder Buchungsportale für Unterkünfte und Pauschalangebote sind aus unserem reisefreudigen Leben nicht mehr wegzudenken. Zielort, Preisgruppe mit Ankunfts- nebst Abreisedatum eingeben und schon präsentiert das angeklickte Portal alle Angebote im gewünschten Umkreis, super oder sogar „beste“ Preise werden dabei garantiert. Aber ist das auch so? Ja und nein, die simple Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Trefferliste beinhaltet gute Angebote, aber ob es das „Beste“ ist, sollte man überprüfen. Keine der aufgerufenen Internetseiten präsentiert tatsächlich alle verfügbaren Hotels, Gasthäuser oder Ferienwohnungen, denn nur vertraglich gebundene Anbieter werden gezeigt, weil die großen Vergleichsunternehmen Wert auf Exklusivität ihrer Offerten legen. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Vertragspartner eine auffällige Platzierung durch höhere Gebühren buchen, was sich kleinere Unternehmen mit geringerem Budget nicht leisten können. Der Hinweis „gesponsert“ erscheint bei solchen Angeboten meistens nur dann, wenn der Text mit der Maus berührt wird.
Es gibt durchaus Unterkünfte, die nicht mit Vergleichsportalen kooperieren. Wenn man sich sicher sein will, wird die Suche nach wie vor zur zeitintensiven Fleißaufgabe, zumal die Angebotspreise nicht immer die tatsächlich Preiswertesten sind. Schon 2016 untersagte der Bundesgerichtshof im Streit mit Booking.com die „Bestpreis-Garantie“, weil damit wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbunden waren. Den „besten, günstigsten Preis“ darf also kein Vergleichsbetrieb mehr anbieten. Für Nutzer ist es sinnvoll, die ausgesuchten Treffer direkt zu kontaktieren und vor dem Verhandlungsgespräch auf das gefundene Preis-Leistungs-Verhältnis hinzuweisen. Bei einer Direktbuchung spart nämlich auch der oder die Anbieter*in und kann den gefundenen Preis ohne Verlust übernehmen oder sogar eine schöne Zusatzleistung anbieten. Die nervigen Pop-ups und markanten Hinweise, wie „nur noch ein Zimmer frei, schnell buchen“ sollen zum sofortigen Bezahlen motivieren. Aber auch hier hat der Gesetzgeber eingegriffen und verlangt den Hinweis, dass es sich lediglich um das letzte oder die letzten Zimmer in diesem Portal handelt. Somit bezieht sich der Hinweis „ausgebucht“ gleichfalls nur auf die aktuelle Angebotspalette. Das Wunschhotel hat sicherlich weitere Zimmer frei. Einfach mal fragen, ist gut für die Finanzen und kann Annehmlichkeiten hervorzaubern. Beispielsweise wie bei der Automiete: ein Upgrade für sehr wenig Geld oder ohne Zusatzzahlung. Übrigens empfiehlt sich die telefonische Bestätigung der gebuchten Kategorie und der bezahlten Extras wie Balkon, ruhige Gegend oder Lage im Zentrum und was einem sonst noch wichtig ist. Besonders bei Booking.com scheint die Realität laut zahlreichen kritischen Bewertungen nicht immer mit den verkauften Inhalten übereinzustimmen. Und Reklamationen werden, wenn überhaupt, nur schleppend bearbeitet.
Bei der Internetsuche spielen jedoch auch die berüchtigten kleinen, nicht essbaren Backwaren namens „Cookies“ eine Rolle. Alle Vergleichsportale werten deine „Spuren“ in voller „Breite“ aus: Welche Seiten hast du grad besucht? Wie lauten deine Suchbegriffe aus der vergangenen Internetzeit, was weiß Google über dich und welche Rückschlüsse ergeben sich daraus? Ergo bekommst du vermeintlich „passende“ Angebote gezeigt. Noch verwirrender wird die Angebotsliste, wenn man unterschiedliche Geräte einsetzt. Ob Smartphone oder Notebook, Tablett oder PC, Firefox, IE, Opera oder Chrome: Die Reihenfolge aller Treffer und Inhalte der jeweiligen Angebote können unterschiedlich ausfallen. Algorithmen berücksichtigen die jeweilige Ausgangssituation. Klickst du dich von einem zum nächsten Angebot, sorgen sie für Offerten, die manchmal rätselhaft erscheinen. Das trifft natürlich auf alle Suchen im Internet zu, aber Vergleichsportale beherrschen diese IT-Disziplin formvollendet. Nur die „Inkognito-Einstellung“ des Browsers umschifft dieses Problem weitestgehend.
(Startseiten Tipp mit nahezu anonymer Suchmaschine: www.startpage.com oder stelle deine Daten ausschließlich für das Pflanzen von Bäumen zur Verfügung: www.ecosia.com)
Manche Gebühren werden in den bezifferten Angeboten nicht immer offenbart: „City Tax“ (Stadtsteuer), „Kurtaxe“, „Touristen“- und „Bettensteuer“. Diese Sonderzahlungen sind oft im Abgabendschungel verborgen und häufig erfährt man von der Zahlungsverpflichtung erst bei der Ankunft, weil sie separat entrichtet werden. Nur wenige Kilometer vom gebuchten Haus entfernt, könnte die jeweilige Abgabe schon entfallen. Die städtische Besuchssteuer fällt unter anderem in Berlin, Dortmund, Erfurt, Bremen, Flensburg und anderen deutschen Städten ebenso an, wie in Barcelona, Basel oder Bordeaux sowie in vielen anderen Städten dieser Welt. Die „Bettensteuer“ wird international in immer mehr Städten für private, aber nicht für berufliche Besuche berechnet. Daher fragen manche Buchungsportale und Hotels danach, ob du „privat“ oder „beruflich“ unterwegs bist. (www.bettensteuer.de)
Tipp der Redaktion:
https://www.test.de/Test-Buchungsportale-Hier-buchen-Sie-am-besten-Hotel-und-Ferienwohnung-4900705-5554143/
https://www.testberichte.de/a/online-reisebuero/magazin/computer-bild-13-2015/423427.html
Symbolfoto:
Frau/en mit Gepäck auf Flugplatz oder beim Hotel-Check-in bzw. im Hotelzimmer