Vom Student zum Unternehmer

Herkömmliche Studentenjobs sind oft eintönig, anstrengend und wenig lukrativ. Kellnern, Regale einräumen oder Assistentenjobs im Büro versprechen wenig geistige Erfüllung und auch kein besonders attraktives Einkommen. Deshalb wagen immer mehr Studenten den Weg in die Selbstständigkeit während Ihres Studiums – und gründen!

Doch was gibt es rechtlich und formal zu beachten bei einer Gründung während eines Studiums in Deutschland? Wir sagen dir, worauf du achten musst und wie es mit Versicherungspflichten, dem Finanzamt und Einkommensgrenzen aussieht.


Freiberufler oder Gewerbe


Zunächst solltest du entscheiden, ob du dich als Freiberufler selbstständig machen möchtest oder ob du planst, ein Gewerbe zu betreiben. Freiberufler, also Freelancer, haben meist kein eigenes Büro und selten Angestellte, sie arbeiten in der Regel alleine von Zuhause aus. Außerdem müssen Sie bis 24.000 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer bezahlen und auch die Mitgliedschaft in einer Handelskammer entfällt. Dadurch werden weniger Kosten verursacht. Jedoch darf sich nicht jeder Freiberufler nennen – die Pflicht, ein Gewerbe anmelden zu müssen ist abhängig von deiner Tätigkeit und deinem Arbeitsbereich. Informiere dich deshalb vor deiner Gründung genau, welche Form der Selbstständigkeit individuell für dich infrage kommt.


To Do´s für Freiberufler und für Gewerbebetreibende


Wir sagen dir, welche Handlungsschritte notwendig sind, wenn du dich als Freiberufler oder Gewerbebetreibender selbstständig machen möchtest. Einige der To Do´s überschneiden sich, ein paar Voraussetzungen sind jedoch auch unterschiedlich.


To Do´s für studentische Freiberufler


  1. Entscheiden, ob du wirklich freiberuflich tätig bist oder doch ein Gewerbe anmelden musst.
  2. Beim Finanzamt eine Steuernummer besorgen.
  3. Versicherungen hinsichtlich deiner Tätigkeit abschließen, insbesondere die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung
  4. Einkommensgrenze beachten. Um deinen studentischen Versicherungsstatus nicht zu verlieren, darfst du höchstens 385 Euro verdienen. Wenn du BaföG beziehst, darfst du maximal 400 Euro im Monat verdienen.
  5. Du kannst deiner freiberuflichen Tätigkeit höchstens 20 Wochenstunden nachgehen, da die Tätigkeit nebenberuflich zu deinem Studium eingeordnet werden muss.


Achtung: Achte darauf, deine finanziell und zeitlich abgesteckten Grenzen nicht zu überschreiten, denn sonst drohen dir erhöhte Krankenkassenbeiträge und die Streichung deines BAföGs.


To Do´s für studentische Gründer


  1. Für eine Rechtsform entscheiden.
  2. Gewerbeschein bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen.
  3. Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen.
  4. Marke eintragen lassen oder Patent anmelden.
  5. Eventuell Fördermittel und Start-up-Finanzierung in Anspruch nehmen.
  6. Versicherungen wie beim studentischen Freiberufler abschließen.
  7. Einkommensgrenzen beachten – ebenfalls identisch zum studentischen Freiberufler.


Achtung: Als studentischer Gründer wirst du mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Business Plan schreiben und erhöhte Kosten für Marketing, Produkte und eventuell Software aufbringen müssen. Mit Ausnahme von Dropshipping als Business-Modell fallen hier also höhere Investitionen für die Gründung an als beim Freiberufler.


Warum muss ich eine Einkommensgrenze einhalten?


Sowohl als Freiberufler als auch als Gründer solltest du darauf achten, die 385 Euro, bzw. die 400 Euro Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Denn du möchtest vermutlich deinen Versicherungsstatus und dein BAfög nicht verlieren. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres bist du in der Regel über deine Eltern krankenversichert und zahlst keine eigenständigen Gebühren. Diese Familienversicherung erlischt jedoch, wenn du als Student mehr als 385 Euro verdienst. Dann rutschst du unter Umständen in eine teure private Versicherung, die bis zu 800 Euro monatlich kosten kann. Auch mit dem BAfög-Amt ist nicht zu spaßen, wenn du deine studentische Einkommensgrenze überschreitest. Wenn du weiterhin BAföG beziehen möchtest, müssen alle Einkünfte über 4.880 Euro abgetreten werden und du darfst nicht mehr als 20 Wochenstunden tätig sein.


Sind Versicherungen wirklich notwendig?


Ja, Versicherungen sind wichtig, um dich vor großen finanziellen Verlusten zu schützen. Denn in Ausnahmefällen kann es passieren, dass du als Freiberufler einen Fehler begehst, der bei deinem Kunden großen Schaden anrichtet. In diesem Falle haftest du für den verursachten Verlust und bist im schlimmsten Fall dazu verpflichtet, Schadensersatz zu bezahlen. Um dich vor einem solchen Verlust zu schützen, ist es sinnvoll, mit einer Absicherung vorzubeugen.


Ämter – Freund oder Feind?


Wenn über das Finanzamt gesprochen wird, hört man selten nette Äußerungen. Dabei ist das Finanzamt durchaus positiv zu sehen. Denn dein Sachbearbeiter ist dazu da, dir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wenn du unsicher bist, wie bestimmte steuerliche Regelungen auszulegen sind, kannst du dich jederzeit an das Finanzamt wenden. Sowohl privat als auch telefonisch – Buch dir einfach einen Termin im Netz.


Wir wüschen viel Erfolg bei deiner Gründung!

23 Juni 2021