Wie war das noch gleich mit den Rechnungen? #Mehrwertsteuersenkung

Wie war das noch gleich mit den Rechnungen?

Ab dem 1. Juli gilt eine niedrigere Mehrwertsteuer. Der reguläre Satz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der Ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. Das Ziel: Den Konsum zu stärken und der Konjunktur in der Corona-Pandemie neuen Schub zu geben. Was bringt die Mehrwertsteuersenkung in Deutschland? Wie lange gilt sie? Und muss jetzt jeder Preis neu ausgezeichnet werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten klären wir in diesem Bericht.

Ja, du hast richtig gelesen. Bis Jahresende gilt ein ermäßigter Steuersatz. „Das Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen und sie nicht ins nächste oder übernächste Jahr schieben“, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der Gedanke ist verlockend und klingt auch schlüssig. Aus Sicht des E-Commerces womöglich auch „recht einfach“ umsetzbar. Für den stationären Handel mitnichten. Aber selbst E-Commerce-Händler wie Amazon konnten zum Stichtag nicht alle Erfordernisse erfüllen. Konkret geht aus einem Bericht vom Wortfilter.de folgendes hervor: „Ab heute gilt die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer in Deutschland. Stand heute berechnet Amazon in einigen wenigen Fällen die Umsatzsteuer falsch. Das führt zu Schäden bei den Händlern. Bisweilen fehlt auch jegliche Kommunikation des Plattformbetreibers an die betroffenen Händler. Vor allem Händler, die den marktplatzeigenen Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen und die Verkäufe über das Einführungsdatum hatten, sollten aufpassen.“ Der vollständige Bericht kann von dir hier abgerufen werden: https://dropship.rocks/38u1Thf


Meiner persönlichen Meinung nach, ist das Ganze eine große ABM! Schlicht, eine Arbeits-Beschaffungs-Maßnahme. Es wird viele Ressourcen und Zeit kosten, um den Auszeichnungspflichten (lokal wie auch im Netz) nachzukommen. Zudem ist es eine Steilvorlage für unerwartete Fehler. Im Zweifel wird für Fehler der Fiskus dich belangen. Gewiss unschön! Nicht auszuschließen ist meiner Meinung auch, dass man die Senkung einige Monate länger beibehalten wird. Dann würden sich zumindest die Kosten etwas relativieren, die eine solche Umstellung mit sich bringt. Mein gegenwärtiges Feedback könnt ihr euch auf YouTube in diesem Video ansehen: https://dropship.rocks/38ui8er


Wenn wir schon beim Thema Rechnungsanpassung sind, so möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf ein weiteres Problem hinzuweisen. Aus Workshops ist mir bekannt, dass vielen angehenden Dropshippern der kaufmännische Aspekt fehlt. Auch wenn eine Ausbildung wie zum Dropshippping-Betriebswirt helfen kann einige Defizite zu schließen, so sind diese anfänglich auf jeden Fall vorhanden. Eine steuerliche Beratung ist daher absolut notwendig. Als DRM-Entwickler kooperieren wir hier mit Steuerberatern, welche auf Dropshipping spezialisiert sind. In der letzten Ausgabe hatten wir zudem ein umfangreiches Interview. Auch dort ging es um Rechnungslegung und Versteuerung, genauer gesagt die Umsatzsteuer. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle einige erweiternde Hinweise bieten. Wie beschrieben, empfiehlt es sich, wenn du dir die letzte Ausgabe besorgst, um ein vollständigeres Bild zu erhalten. Und auch losgelöst, ob du (z.B. im Rahmen des Dropshipping-Betriebswirts oder Elite-Dropshipping) das DRM nutzt oder nicht, musst du stets auf folgendes achten. Rechnungen welche von dir bzw. deinem Steuerbüro bereits verbucht wurden, dürfen gemäß GoBD keinesfalls mehr geändert werden. 


Liegt ein solcher Fall vor, muss eine Stornorechnung erstellt werden. Letztere ist auch unter dem Namen Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung geläufig.  Dabei handelt es sich um eine Gutschrift. Nachdem diese ausgestellt wurde, erstellst du im Anschluss eine neue, korrigierte Rechnung (die auch eine eigene Rechnungsnummer ausweisen muss). Das DRM managt solche Angelegenheiten sehr bequem. Eine solche Stornorechnung und eben auch die Gutschrift enthält die gleichen Bestandteile, wie deine gewöhnliche Rechnung. Zusätzlich gibt es aber einige Zusätze und Veränderungen. 


Hier einige Beispiele für Deutschland:

– Es bedarf einer eigenen Rechnungsnummer und ein separates Rechnungsdatum

– Einen deutlichen Hinweis, dass dies eine Stornorechnung ist

– Klarer Originalrechnung-Bezug Verweis auf Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Ein Beispiel könnte sein: „Sehr geehrter Kunde, hiermit schreiben wir Ihnen folgenden Betrag aus der Rechnung Nr. XXX vom XXX gut.‟);

– Rechnungsbetrag muss mit einem Minuszeichen dargestellt werden, da du diesen Betrag ja gutschreibst


Je nach dem aus welchem Land du agierst, kann es zu weiteren Besonderheiten und Abweichungen kommen. Hole dir daher frühestmöglich fachkundigen Rat (Unser Steuerberater-Interview aus der letzten Ausgabe, kann ein guter Anhaltspunkt sein). Behalte zudem im Hinterkopf, dass Rechnungsnummern stets fortlaufend sein müssen. Insbesondere, wenn du auf verschiedenen Marktplätzen und Shops aktiv bist, wird die Zentralisierung all deiner Verkäufe und Rechnungserstellung extrem relevant. Denn nur wenn alles an einem Ort zusammenläuft, ist es dir möglich, eine strukturierte Rechnungslegung zu gewährleisten. Das DRM erfüllt genau diese Erfordernisse.


Und hier schließt sich auch der Kreis: Faktisch ist Dropshipping ein Reihengeschäft nach der neuen Vorschrift des § 3 Abs. 6a UStG und eben nicht zu verwechseln mit einem sogenannten Dreiecksgeschäft gem. § 25b UStG. Bedenke zudem an die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen. Je nach Dokument müssen diese zwischen 6 Jahre bzw. satte 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres!


Insbesondere wenn ein bereits bestehender Dropshipping-Webshop übernommen werden soll, wird oft der Wusch geäußert das „Vorleben“ einfach zu löschen. Du darfst aber vom Gesetzeswegen genau dies nicht tun. Grundsätzlich dürfen Rechnungen nicht „einfach gelöscht“ werden. Diese Aufbewahrungspflicht betrifft sämtliche Personengruppen, die zur Buchführung verpflichtet sind. Dazu zählen unter anderem Einzelkaufleute, OHGs, KGs sowie GmbHs (sowie die spanische Kapitalgesellschaft S.L). Denke daher stets daran: Auch im Falle einer Geschäftsaufgabe oder -übergabe (Stichwort: Shopverkauf) erlischt die besagte Aufbewahrungspflicht NICHT, sondern besteht weiterhin!


Das DRM-Buchhaltungsmodul wurde Hand in Hand mit führenden Buchhaltungs- und Steuerexperten entwickelt und bietet dir eine komfortable Archiv-Funktion um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

23 Juni 2021